Die Versorgung mit aktuellen Informationen und kurzweiliger Unterhaltung über Zeitungen und Zeitschriften ist bei uns zur Selbstverständlichkeit geworden. Das Neueste aus aller Welt liegt binnen kürzester Zeit im Handel zum Lesen bereit. Aber wer sorgt eigentlich dafür, dass Presseprodukte täglich aktuell und flächendeckend in ganz Deutschland erhältlich sind?
Hierfür sind bundesweit ca. 25 Pressegroßhändler rund um die Uhr und sieben Tage die Woche im Einsatz. Pressegroßhändler sind das Bindeglied zwischen Verlagen / Nationalvertrieben und dem Einzelhandel. Ein Pressegroßhändler liefert in seinem regionalen Vertriebsgebiet sämtliche Tageszeitungen, Wochenzeitschriften, Illustrierte, Magazine, Rätsel und Comics an den Einzelhandel (vom Pressefachhandel bis zum kleinen Kiosk sowie Discountern, Tankstellen und Bäckereien). Das Sortiment aus dem geschöpft wird, umfasst mehr als 4.500 Titel. Insgesamt beliefern die Pressegroßhändler rund 100.000 Einzelhändler in Deutschland. Hierfür ist ein enormer logistischer Aufwand notwendig. Täglich legen die Auslieferfahrzeuge eine Strecke von 357.000 Kilometer zurück. Das entspricht einer neunfachen Erdumrundung. Dazu kommen die oftmals strengen zeitlichen Restriktionen, welchen die tägliche Auslieferung unterliegt. Tageszeitungsexemplare etwa, müssen in der Nacht innerhalb kürzester Zeit zu individuellen Sendungen für den Einzelhandel kommissioniert und anschließend vor Ladenöffnung zum Kunden gebracht werden.
Leitmotiv eines jeden Pressegroßhändlers ist das für alle Bürger*innen in unserem Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung und die umfassende Versorgung mit Presse (Artikel 5, Absatz 1: „... Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt ...“).
Das Presse-Grosso garantiert den ungehinderten Marktzutritt für jede Zeitung und Zeitschrift und hat sich dazu verpflichtet, jeden Einzelhändler zu beliefern, der das möchte. Um dies zu gewährleisten, wurden vom Staat Rechte und Pflichten definiert, die im Vergleich zu anderen Großhändlern charakteristisch sind:
Alleinauslieferung
Die Verlage haben die Vertriebsrechte ihrer Objekte jeweils für ein bestimmtes, von ihnen festgelegtes Territorium (in der Regel einem Grosso-Unternehmen) in Alleinauslieferung übertragen.
Neutralität
Das Presse-Grosso muss sowohl alle Verlage und Titel, als auch alle belieferten Einzelhändler prinzipiell gleichbehandeln. Es stellt den freien Marktzutritt aller Anbieter sicher und sorgt für die Überallerhältlichkeit (Ubiquität) der Ware.
Remissionsrecht / Dispositionsrecht
Als primärer Träger des Absatzrisikos kommt den Verlagen das Dispositionsrecht zu. Mit der Übertragung der Vertriebsrechte auf den Grossisten entsteht für diesen ein abgeleitetes Dispositionsrecht gegenüber dem Einzelhandel. Korrespondierend damit geht das Rückgaberecht unverkaufter Exemplare gegen Verlagsgutschrift zum Einkaufspreis für beide Handelsstufen (Grosso & EH) einher. Es bewirkt eine ausreichende Bevorratung über verkaufssichere Mengen hinaus, so dass keine Unterversorgung der Bevölkerung mit Informationen entsteht.
Preisbindung
Die Verlage legen sowohl die Abgabepreise vom Groß- zum Einzelhandel fest, als auch die Endverkaufspreise zwischen Einzelhandel und Konsumenten. Bundesweit können Presseerzeugnisse zum gleichen Preis erworben werden. Dahinter steckt der Gedanke, dass kleine wie große Händler im Wettbewerb die gleichen Chancen haben sollen. Somit sichert die Preisbindung auch die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Presseerzeugnissen.
Gebiets- und Verwendungsbindung
Der Grossist darf nur innerhalb der ihm vom Verlag vorgegebenen Grenzen an Einzelhändler vertreiben. Diese wiederum sind ihrerseits gebietsbezogen tätig und müssen die bundesweit vorgegebenen Erstverkaufstage der Presseerzeugnisse gegenüber den Endverbrauchern einhalten.